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Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann
Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann
Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

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Ich heiße Sie auf meiner Internetseite herzlich willkommen.
Seit über 20 Jahren bin ich als Immobiliensachverständige mit der Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwerten) und Erstellung von Gutachten beschäftigt. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Objekte besichtigt, bewertet und in Form von Gutachten dokumentiert.
Als von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich für Sie fachkundige, nachvollziehbare und objektive Verkehrswertgutachten.
Eine eindeutige Definition des Begriffs des „Sachverständigen“ oder ein Berufsgesetz für Sachverständige existieren bis heute nicht. Für die Tätigkeit als Sachverständiger braucht es keiner behördlichen Zulassung und auch keinen Fachkundenachweis.
Demzufolge sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die für ein bestimmtes Sachgebiet durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts bestellt und vereidigt wurden. Nur wer das Bestellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, darf diese Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen und sich mit Sachverständigenausweis und Rundstempel entsprechend legitimieren.