Sachverständigenbüro Bergmann

Sachverständigenbüro

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Unbebaute Grundstücke
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Unbebaute Grundstücke

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Bebaute Grundstücke & grundstücksgleiche Rechte
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Bebaute Grundstücke & grundstücksgleiche Rechte

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
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  • Eigentumswohnungen
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Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Rechte und Belastungen an Grundstücken
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Rechte und Belastungen an Grundstücken

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen

Berufliche Entwicklung
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Willkommen beim Sachverständigenbüro Bergmann

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Ich heiße Sie auf meiner Internetseite herzlich willkommen.

Seit über 20 Jahren bin ich als Immobiliensachverständige mit der Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwerten) und Erstellung von Gutachten beschäftigt. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Objekte besichtigt, bewertet und in Form von Gutachten dokumentiert.

Als von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich für Sie fachkundige, nachvollziehbare und objektive Verkehrswertgutachten.

Eine eindeutige Definition des Begriffs des „Sachverständigen“ oder ein Berufsgesetz für Sachverständige existieren bis heute nicht. Für die Tätigkeit als Sachverständiger braucht es keiner behördlichen Zulassung und auch keinen Fachkundenachweis.

Demzufolge sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die für ein bestimmtes Sachgebiet durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts bestellt und vereidigt wurden. Nur wer das Bestellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, darf diese Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen und sich mit Sachverständigenausweis und Rundstempel entsprechend legitimieren.